Studienberechtigungsprüfung Politikwissenschaft

 

Das wichtigste zu allererst: Um zur Studienberechtigungsprüfung (als Zulassungsmöglichkeit, wenn man keine Matura oder einen gleichwertigen Schulabschluss hat) zugelassen zu werden, benötigt ihr eine „Vorbildung“.

 

Vorbildung

 

 „Der Bewerber (sic!) muss eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung, …, nachweisen. Nachweise der erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung können z.B. sein: Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen, Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltungen oder Dienstprüfungen, Privatgutachten über vorhandene Fachkenntnisse, Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen. Ergänzend ist im jeden Fall eine Darstellung des Lebenslaufes vorzulegen, die speziell auf den Erwerb der Vorbildung eingeht.“

 

Hä! Wie bitte?

 

Zum Thema Vorbildung kann an dieser Stelle nur gesagt werden: nehmt alles mit was ihr jemals gemacht habt, denn wenn es bis jetzt eines Beispiels für dehnbare Begrifflichkeiten bedurft haben sollte: voila, hier ist es. Sollten eure Zeugnisse jedoch nicht für den Nachweis einer Vorbildung reichen, so gibt es immer noch die Möglichkeit, entweder eine Lehrveranstaltung an der Uni zu besuchen, hier gilt dasselbe wie bei den noch folgenden Wahlfächern, eine Vorlesung genügt, oder aber nach der Möglichkeit einer Eignungsprüfung/eines Eignungsgespräches zu fragen und zwar muss diese Frage unbedingt von euch kommen, die Zulassungsstelle erteilt diese Information nicht selbständig!!!!!

Der grundlegende Unterschied zwischen dem Besuch einer Vorlesung und der Absolvierung einer Eignungsprüfung/eines Eignungsgespräches ist der, dass ihr für die Eignungsprüfung/das Eignungsgespräch nicht inskribiert sein müsst, also keine Studiengebühren bezahlen müsst!!!

 

Es ist zwar auch nicht unbedingt notwendig, inskribiert zu sein um eine Vorlesung zu besuchen, es macht aber keinen Sinn sich ein ganzes Semester durch eine Vorlesung zu quälen ohne inskribiert zu sein und am Ende eine Prüfung zu machen, die euch im weiteren Studium nicht angerechnet wird. Angerechnet für das weitere Studium wird euch diese Prüfung nur, wenn ihr inskribiert seid und das wiederum kostet euch Studiengebühren also 378,72€.

 

Einziger Nachteil der Eignungsprüfung/des Eignungsgespräches ist, dass ihr euch diese Prüfung nicht für das weitere Studium anrechnen lassen könnt, allerdings überwiegen die Vorteile, die da wären: weniger Zeitaufwand und eben die Geldersparnis.

 

Ablegen könnt ihr diese Eignungsprüfung/das Eignungsgespräch bei O. Univ. Prof. Dr. Peter Gerlich http://homepage.univie.ac.at/peter.gerlich/

Ach ja, was noch fehlt ist die Begründung weshalb die Zulassungsstelle euch die Information bezüglich der Eignungsprüfung/des Eignungsgespräches verweigert. Diese ist aber sehr einfach und sehr schnell formuliert: Die Universität will auch auf dieses Geld nicht verzichten!

 

Ihr wundert euch vielleicht darüber, dass hier immer von  Eignungsprüfung/ Eignungsgespräch die Rede ist, der Grund dafür ist, dass die Zulassungsstelle selbst keine einheitliche Formulierung verwendet und mal auf den einen, mal auf den anderen Begriff reagiert. Hintergrund dieser Verhaltensweise ist auch hier der Versuch, euch dazu zu bringen zu inskribieren und damit Studiengebühren zu zahlen, was aber, wie schon gesagt, für die Vorbildung nicht notwendig ist.   

 

Prüfungsfächer

 

„Die Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung Politikwissenschaft besteht aus fünf Prüfungsfächern, und zwar aus

dem Aufsatz für ein allgemeines Thema (Dauer: ein Semester);

Geschichte 2, (Dauer: ein Semester) dies ist eine Prüfung über die Grundzüge der allgemeinen Geschichte: wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wissenschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte;

Lebende Fremdsprache 1, (Dauer: zwei Semester) für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie grundlegender Wortschatz;

Zwei Wahlfächern, aus dem Bereich des angestrebten Studiums, seiner fachlichen Voraussetzungen oder der dem Studium entsprechenden beruflichen Tätigkeitsfelder. Die Wahlfächer sind von dem Bewerber (sic!) vorzuschlagen.“

 

Soweit das BürokratInnendeutsch, was genau aber bitte schön heißt denn das, und wo kann ich denn diese Kurse/Prüfungen machen?

 

Was den Aufsatz, die Geschichteprüfung und die lebende Fremdsprache betrifft, so ist der einfachste und unbürokratischste Weg, diese Kurse und die nachfolgenden Prüfungen zu absolvieren, der zur Volkshochschule und zwar am besten zum „polycollege“ Siebenbrunnengasse 37 im fünften Wiener Gemeindebezirk, mehr Informationen z.B. zu den Inhalten der Kurse findet ihr unter www.polycollege.ac.at oder ihr ruft dort mal an: (01) 545- 32- 44-0.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, an der Uni selbst diese Kurse zu machen, die nötigen Informationen erhaltet ihr bei der unten angeführten Ansprechperson.

 

Nun zu den Wahlfächern: Es führt immer wieder zu Irritationen, dass im kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Politikwissenschaftsinstituts dieser Begriff ebenso vorkommt wie bei den Prüfungsfächern der Studienberechtigungsprüfung. Diese Wahlfächer haben allerdings NICHTS mit der Studienberechtigungsprüfung zu tun! Für die Studienberechtigungsprüfung genügt der Besuch zweier Vorlesungen aus dem ersten Studienabschnitt, z.B. die VO „Einführung in das Studium der Politikwissenschaft“ und eine weitere VO aus den unter Punkt B oder C im kommentierten Vorlesungsverzeichnis angeführten Vorlesungen. Siehe dazu: http://www.univie.ac.at/politikwissenschaft >Studium >Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

 

Alle mit Anführungszeichen gekennzeichneten Informationen wurden zitiert aus: Studienberechtigungsprüfung, Studieren ohne Matura, Wien 2000, Verleger: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, 1010 Wien.

erhältlich bei der Zulassungsstelle der Universität Wien 1010 Wien, Dr.Karl-Lueger-Ring 1

 

Das Referat für Studienzulassung findet ihr im Internet unter: http://studieren.univie.ac.at/index.php?id=363 (download: 25.03.07) oder aber in materialisierter Form auf der Hauptuniversität in 1010 Wien, Dr.Karl-Lueger-Ring 1.

Eure Ansprechperson für die Studienberechtigungsprüfung ist:
Manuela van Dyck (e-Mail: manuela.van.dyck@univie.ac.at)
Tel.: Wien (+43 1) 4277/12143
Fax.Nr.: Wien (+43 1) 4277/9121

Vertretung durch Frau Wolfsberger

 

Der vollständige Zulassungsantrag http://studieren.univie.ac.at/index.php?id=692

(download: 25.03.2007 )

1. Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung
2. Original und Kopie der Geburtsurkunde
3. Original und Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des Reisepasses
3a. Ausländer und Staatenlose: Gültiger Reisepass (Original und Kopie)
3b. Ausländer und Staatenlose: Meldezettel und Sozialversicherungsauszug der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung
4. Original und Kopie der Heiratsurkunde (wenn vorhanden)
5. Lebenslauf, in dem der bisherige Bildungsgang dargestellt ist.
6. Nachweis über die besondere berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte (1.) Studienrichtung
z.B. Zeugnisse über erfolgreich abgelegte Berufsschulen, Fachschulen, berufliche Fortbildungsanstalten, universitäre Lehrveranstaltungen usw. (Original und Kopie)
7. Wahlfachvorschläge (an unserer Fakultät auch Prüfervorschläge möglich)
8. Ansuchen um Anerkennung anderer Prüfungen für die SBP - bei anrechenbaren Prüfungen
9. Lichtbild im Passformat

wird dem zuständigen Referenten für die Studienberechtigungsprüfung zugeleitet. Dieser bereitet für den Rektor einen Vorschlag für die Erledigung einschließlich der Festlegung der Pflicht- und Wahlfächer und der Zuteilung der Wahlfachprüfer vor. Vor allem hat er die vom Bewerber vorgelegten Nachweise über die studienbezogene Vorbildung zu beurteilen.

Aufgrund des Vorschlages des zuständigen Referenten erlässt der Rektor den (positiven oder negativen) Bescheid zum Zulassungsantrag des Bewerbers. Gegen einen abweisenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Zentralen Verwaltung die Berufung an das oberste Kollegialorgan jener Universität einbringen, an der die angestrebte (erste) Studienrichtung eingerichtet ist. In der "Rechtsmittelbelehrung" des Bescheides ist dieses Organ konkret angegeben. Bitte vereinbaren Sie, bevor Sie zur Universität anreisen, unbedingt telefonisch einen Termin. Sie ersparen sich damit möglicherweise unnötigen Zeit- und Geldverlust.


Referent für die Studienberechtigungsprüfung-Politikwissenschaft:

HUMAN- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Ao.Univ.Prof.Dr.Gerhard GOTZ (gerhard.gotz@univie.ac.at) Inst. für Philosophie 1010 WIEN, Universitätsstraße 7/3. Stock TEL.: 4277/47482 Sprechstunde: Donnerstag 17.00 bis 18.30 Uhr